FAQ

Wer kann Mitglied der Genossenschaft NERU werden?
Natürliche Personen, die ihren ersten Wohnsitz in Uetersen, Klein Nordende, Groß-Nordende, Heidgraben, Neuendeich, Moorrege, Tornesch oder Seester haben; Personengesellschaften mit Sitz in Uetersen, Klein Nordende, Groß-Nordende, Heidgraben, Neuendeich, Moorrege, Tornesch oder Seester; juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Uetersen, Klein Nordende, Groß-Nordende, Heidgraben, Neuendeich, Moorrege, Tornesch oder Seester.

Wie viele Anteile darf ich maximal erwerben?
Die NERU möchte als Bürgergenossenschaft eine große Anzahl an Mitgliedern gewinnen. Ein Genossenschaftsmitglied darf daher laut Satzung maximal 2,25% aller ausgegebener Geschäftsanteile besitzen. Exemplarisch betrachtet: Bei einem theoretischen Eigenkapital der Genossenschaft in Höhe von 1 Mio. EUR, könnte ein Genossenschaftsmitglied maximal für 22.500 EUR Anteile erwerben, was 90 Anteilen zu einem Wert von 250 EUR entspräche.

Wie viele Stimmrechte habe ich als Genossenschaftsmitglied?
Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile. Ein Anteil kann zu einem Wert von 265 EUR erworben werden. Davon entfallen 250 EUR auf den Geschäftsanteil plus 15 EUR Aufgeld. Wie ist das zu verstehen? Gemäß unserer Satzung kostet ein Geschäftsanteil 250 EUR. Die Generalversammlung hat am 12.06.2024 beschlossen, bei der Neuausgabe von Geschäftsanteilen ein Aufgeld in Höhe von 6% pro Geschäftsanteil zu erheben, um eventuelle Risiken abzudecken. Das Aufgeld wird einer Kapitalrücklage der Genossenschaft zugeführt. Sollten Anteile zurückgegeben werden, werden diese 15 EUR pro Geschäftsanteil nicht zurückgezahlt. Sie verbleiben in der Genossenschaft.

Wie hoch sind die geplanten Renditen bei den bisherigen Projekten?
Bei der geplanten Photovoltaikanlage in der Gr. Twiete in Uetersen rechnen wir mit einer Rendite im mittleren einstelligen Prozentbereich. Bei unserer Beteiligung am Windpark in Uetersen wird mit einer Ausschüttung erst nach einigen Jahren gerechnet. Hier haben wir nur eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 8,2%, weshalb wir auf die Ausschüttungspolitik der Gesellschaft im Grundsatz keinen Einfluss haben. Die geplante Rendite erwarten wir ebenfalls im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Beachtet werden sollte bei einer Investition in die Genossenschaft, dass Renditeoptimierung nicht das oberste Ziel unserer Genossenschaft ist. Es ist unser Ziel, die Energiewende im Raum Uetersen und Umgebung voranzutreiben. Natürlich werden wir aber nur Investitionen/Projekte verfolgen, die eine auskömmliche Rendite gewährleisten.

Welche Ausschüttungen finden statt?
Der Vorstand macht gemäß Satzung im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses einen Vorschlag, wie mit einem Verlust bzw. einem Gewinn zu verfahren ist. Im Rahmen der Generalversammlung befinden die anwesenden Mitglieder über diesen Beschluss. Es kann auch vorkommen, dass der Gewinn teilweise oder auch komplett für die Finanzierung von neuen Vorhaben verwendet wird, wenn die Generalversammlung dies entsprechend bestimmt.

Ist bei der NERU eine Nachschusspflicht vorgesehen?
Gemäß Satzung ist keine Nachschusspflicht der Mitglieder vorgesehen.

Kann man die Anteile zu jedem Geschäftsjahr erhöhen oder senken?
Nein, das kann man nicht. Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Schluss eines Geschäftsjahres schriftlich kündigen; eine Erhöhung geht derzeit aber nur, wenn die Generalversammlung eine entsprechende Entscheidung getroffen hat.

Kann ich meine Anteile verkaufen?
Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied laut § 3 der Satzung wird. Ist der Erwerber bereits Mitglied, so ist die Übertragung des Geschäftsguthabens nur zulässig, wenn die addierten Anteile die 2,25% Grenze – siehe oben – nicht übersteigen. Die Übertragung der Anteile bedarf der Zustimmung des Vorstands der NERU.

Was passiert, wenn ein Genossenschaftsmitglied verstirbt?
Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus, die Mitgliedschaft geht auf den Erben über. Dem Erben ist die Mitgliedschaft vom Vorstand zu erteilen.
Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Diesem ist die Mitgliedschaft zu erteilen.

Ist die Laufzeit der Anteile befristet?
Nein, die Genossenschaft ist auf unbefristete Zeit errichtet (ähnlich wie eine GmbH oder AG, etc.)

Gibt es einen öffentlichen Bilanzabschlussbericht der Genossenschaft für die jeweiligen Geschäftsjahre?
Ja, die Jahresabschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht (GJ 2022 erfolgt, GJ 2023 noch nicht erfolgt) und sind dann im Unternehmensregister abrufbar. Link: https://www.unternehmensregister.de/ureg/

Wie kann ich meine Mitgliedsrechte ausüben?
Die Mitglieder einer Genossenschaft üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus.

Besteht für mich die Möglichkeit, bei der NERU intensiv mitzuwirken?
Als Mitglied der Genossenschaft kann ich mich in ein Gremium (Vorstand oder Aufsichtsrat) wählen lassen. Zusätzlich kann ich in Arbeitsgruppen und bei den Projekten der NERU mitwirken.

Kann ich mir die Satzung der NERU ansehen?
Ja, die Satzung kann auch von Nichtmitgliedern unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://www.neru-eg.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-19-Verbandssatzung-Uetersen-NERU.pdf